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BFH, 29.02.1984 - IX R 113/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 10.11.1966 - V R 46/66
Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht
Auszug aus BFH, 29.02.1984 - IX R 113/83
Die Steuerpflichtige ist auch dann im Revisionsverfahren Verfahrensbeteiligte, wenn der vollmachtlose Vertreter ihren Willen Klage und Revision eingelegt hat (hier: Revision gegen Kostenentscheidung des FG, die gegen ihm ergangen war; vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.01.1966 V R 46/66 und vom 2.5.1969 III R 123/68).2. - BFH, 11.11.1981 - I B 37/81
Vollmachtloser Vertreter - Beschwerdebefugnis - Antrag in fremdem Namen - …
Auszug aus BFH, 29.02.1984 - IX R 113/83
NV: Ist die Hauptsacheentscheidung des FG gegen die Partei, die Kostenentscheidung aber gegen den vollmachtlosen Vertreter ergangen, so ist die Beschwerde des vollmachtlosen Vertreters (oder des Vertreters, der seine Vollmacht nicht erreicht) gegen die Kostenentscheidung des FG --die einer isolierten Kostenentscheidung i.S. des § 145 Abs. 2 FGO gleichzustellen ist-- nach Art. 1 Nr. 4 BFHEntlG unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 11.11.1981 I B 37/81). - BFH, 02.05.1969 - III R 123/68
Prozeßvollmacht - Fristsetzung - Revision - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - …
Auszug aus BFH, 29.02.1984 - IX R 113/83
Die Steuerpflichtige ist auch dann im Revisionsverfahren Verfahrensbeteiligte, wenn der vollmachtlose Vertreter ihren Willen Klage und Revision eingelegt hat (hier: Revision gegen Kostenentscheidung des FG, die gegen ihm ergangen war; vgl. BFH-Beschlüsse vom 10.01.1966 V R 46/66 und vom 2.5.1969 III R 123/68).2.